Rechtsprechung
AG Neubrandenburg, 19.01.2016 - 101 C 839/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Neubrandenburg verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher Reparaturkosten mit Verbringungskosten, kürzt allerdings die berechneten Sachverständigenkosten mit kritisch zu betrachtender Begründung mit Urteil vom 19.1.2016 - 101 C 839/15 -.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Neubrandenburg verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher Reparaturkosten mit Verbringungskosten, kürzt allerdings die berechneten Sachverständigenkosten mit kritisch zu betrachtender Begründung mit Urteil vom 19.1.2016 - 101 C 839/15 -.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus AG Neubrandenburg, 19.01.2016 - 101 C 839/15
Als Geschädigter kann er als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH Urteil vom 02.02.2010, VI ZR 139/08). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus AG Neubrandenburg, 19.01.2016 - 101 C 839/15
Dies sind jene Kosten, die für eine kurzfristige Anmietung eines dem Unfallfahrzeug vergleichbaren Fahrzeuges ohne Rücksicht auf die Besonderheiten einer Unfallsituation erforderlich sind (vgl. BGH Urteil vom 19.04.2005, VI ZR 37/04).